sowie der vorliegend zur Diskussion stehenden Gewerbezone ergaben sich aber auch in diesem Rahmen keine Änderungen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die erwähnte Gesamtüberprüfung 1 des Kantons Aargau am 30. Oktober 2024 (mit Vorbehalten und Aufträgen, die allerdings nicht die Weiler und auch nicht den Bereich des geplanten Bauvorhabens betreffen) schliesslich genehmigt (Art. 11 Abs. 2 RPV; BBl 2024 2820). Die fragliche Gewerbezone ist im Richtplan weiterhin als Siedlungsgebiet festgesetzt (siehe AGIS-Karte "Richtplan Gesamtkarte").