vom Grossen Rat am 27. Juni 2023 genehmigt [Ges.- Nr. 23.121]) die vom Bundesrat geforderte Überprüfung (vgl. Beschluss des Bundesrats vom 24. August 2017, Genehmigung des Richtplans des Kantons Aargau, Gesamtrevision und Anpassung Siedlungsgebiet, BBl 2018 1002) aller bisher rechtskräftig im Richtplan ausgeschiedenen Weiler nach Massgabe der aktuellen Kriterien des Bundes vor, bezüglich des Weilers R._____ sowie der vorliegend zur Diskussion stehenden Gewerbezone ergaben sich aber auch in diesem Rahmen keine Änderungen.