6.3.3. Die gültige BNO samt Bauzonen- und Kulturlandplan wurde – wie erläutert – am 26. November 2010 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 6. April 2011 vom Regierungsrat genehmigt. Das (revidierte) Baugesuch wurde von der Bauherrschaft am 30. Juni 2023 eingereicht, d.h. vor Ablauf der für die Planbeständigkeit grundsätzlich einschlägigen 15 Jahre. Der Beschwerdeführer bringt vor, die Rechtslage habe sich seit der Revision 2010 allerdings erheblich verändert (siehe Beschwerde, S. 10 f.; ferner Replik, S. 7 f.).