Demnach lässt sich festhalten, dass die vorgenommene Zonierung, verbunden mit den in der Nutzungsplanung geschaffenen Vorgaben zum Umgang mit dem Weiler R._____ und dessen Umgebung – namentlich auch der Einordnung und Gestaltung von Bauten und Anlagen – typische Elemente zur Umsetzung des ISOS darstellen, auch wenn die an den Weiler anschliessende Gewerbezone (Bauzone) als solches mit den ISOS-Anlie- gen in einem Spannungsverhältnis steht.