In diesem Streifen liegt – am nördlichen Ende des Weilers R._____ – auch die Parzelle Nr. aaa. Die erwähnte Gewerbezone wird gemäss Gemeinderat schon seit Jahrzehnten gewerblich genutzt. Ursprünglich habe sich dort eine Traktorenfabrik befunden. Das Gebiet sei bereits mit der ersten Nutzungsordnung nach RPG der Gewerbezone zugewiesen worden (1980). Anlässlich der späteren Revisionen der Nutzungsplanung (so 1992, mit Änderungen 2003) habe man dies beibehalten und das gelte – nach einer weiteren Gesamtrevision 2010 – auch heute noch (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 5).