"Unverbautes Agrarland, sanft abfallender Hang mit Wies- und Ackerland sowie Obstgärten" umschliesst sodann das ISOS-Gebiet G 1. Der erwähnten Umgebungsrichtung wird im ISOS das höchstmögliche Erhaltungsziel "a" beigemessen (Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche). Die Umgebungsrichtung wurde in der Nutzungsplanung grösstenteils der Landwirtschaftszone zugewiesen, teilweise überlagert von der Landschaftsschutzzone. Lediglich am nördlichen Rand des Weilers ist in Richtung Norden – östlich entlang der S-Strasse – ein Streifen Land der Gewerbezone (Bauzone) zugeordnet. In diesem Streifen liegt – am nördlichen Ende des Weilers R._____ – auch die Parzelle Nr. aaa.