6. 6.1. Der Ortsteil R._____ der Gemeinde Q._____ ist im ISOS als Weiler aufgenommen (vgl. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 13. November 2019 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz [VISOS; SR 451.12] i.V.m. Anhang 1 VISOS, AG Nr. ___), wobei die Aufnahme ins ISOS bereits im Jahre 1985 erfolgte. Gemäss ISOS liegt die Parzelle Nr. aaa in der Umgebungsrichtung U-Ri I "Unverbautes Agrarland, sanft abfallender Hang mit Wies- und Ackerland sowie Obstgärten". Dieser Umgebungsrichtung misst das Inventar die Aufnahmekategorie "a" und das Erhaltungsziel "a" zu.