Zweitens: Inkrafttreten der RPV vom 28. Juni 2000 per 1. September 2000 sowie Inkrafttreten der RPV-Re- vision per 1. Mai 2014 [parallel zur RPG-Revision]; Drittens: Revidierter Richtplan im Kapitel Weiler S 1.6 mit Stand Juni 2023 [neue Planungsgrundsätze zu Weilern]; Viertens: Inkrafttreten von § 30a Abs. 2 [richtig wohl: Abs. 3] BauG per 1. Mai 2017; Fünftens: Gewerbezone, welche direkt an die Weilerzone angrenze, widerspreche der Richtplananweisung und Festsetzung [Stand April 2022], wonach die Gemeinden mit planerischen Instrumenten für die angemessene Umsetzung der Ziele des ISOS zu sorgen hätten;