Selbst seit der Teilrevision im Jahre 2010 sei über ein Jahrzehnt vergangen, was eine Dauer sei, welche die Überarbeitung der Zonenplanung unter dem Aspekt der Planbeständigkeit durchaus zulasse. Die öffentlichen Interessen (Trennungsgrundsatz sowie Verbot von Kleinstbauzonen) an einer Überprüfung seien erheblich, auch die Rechtslage habe sich in der Zwischenzeit verändert (Erstens: Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 per 1. Mai 2014 [Siedlungsentwicklung nach innen]; Zweitens: Inkrafttreten der RPV vom 28. Juni 2000 per 1. September 2000 sowie Inkrafttreten der RPV-Re- vision per 1. Mai 2014 [parallel zur RPG-Revision];