serhalb des Baugebiets, sondern in der Gewerbezone, die der Bauzone zugewiesen und auch gemäss Richtplan (nach wie vor) als Siedlungsgebiet festgesetzt sei. Die betreffende Planungsanweisung des Richtplans zu Weilern habe auf die Parzelle Nr. aaa bzw. deren Zonierung keine direkten Auswirkungen.