3. 3.1. Der Beschwerdeführer behauptet, die Vorinstanz habe die Begründungspflicht verletzt. Dies im Zusammenhang mit dem im angefochtenen Entscheid angenommenen Vertrauensschutz (vgl. Beschwerde, S. 15), der -7- Beeinträchtigung des ISOS-Objekts (ISOS = Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) im Rahmen einer Bundesaufgabe (vgl. Beschwerde, S. 21), der Pflicht zur Schonung des ISOS-Objekts bei Nichtvorliegen einer Bundesaufgabe (vgl. Beschwerde, S. 21) sowie der Beurteilung der kantonalen Fachstelle (BVU, Abteilung Raumentwicklung, Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung) (vgl. Beschwerde, S. 22).