Der Regierungsrat kam im Beschwerdeentscheid zum Schluss, dass das damalige Bauprojekt den gestellten (hohen) gestalterischen Anforderungen nicht zu genügen vermochte (vgl. angefochtener Entscheid, S. 4; erwähnter Entscheid des Regierungsrats Nr. 2021-000616 vom 26. Mai 2021; siehe auch im Aargauischen Geografischen Informationssystem [AGIS] abrufbare Luftbildkarten). In der Folge wurde das hier umstrittene Projekt ausgearbeitet. Dieses sieht im nördlichen Teil der Parzelle Nr. aaa weiterhin den Bau eines Gewerbegebäudes vor, im südlichen Teil sind nun vier Reiheneinfamilienhäuser geplant.