2. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Mehrwertsteuer). 4. In ihrer Beschwerdeantwort vom 23. Januar 2025 beantragte auch die B._____ AG (Beschwerdegegnerin): 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, soweit auf diese eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. 5. Am 12. Februar 2025 reichte die Beschwerdegegnerin eine als "Replik" bezeichnete Stellungnahme ein, mit der sie an den Anträgen in ihrer Beschwerdeantwort festhielt.