1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschluss des Regierungsrats vom 16. Oktober 2024 (RRB 2024-001275) aufzuheben und die Baubewilligung sei zu verweigern. -3- 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Januar 2025 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, namens des Regierungsrats: Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2025: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen.