vor eine Wiederzulassung zum Strassenverkehr erfolgt. Es handelt sich zudem zweifellos um geeignete Massnahmen, um den Nachweis der Behebung des Fahreignungsmangels zu erbringen. Sodann ist nicht erkennbar, welche milderen Mittel zur Verfügung stehen sollten, um die Beseitigung des Fahreignungsmangels zu belegen. Die Wiedererteilungsbedingungen erscheinen ausserdem mit Blick auf die Verkehrssicherheit als für den Be- - 15 -