Die gutachterlichen Ausführungen erscheinen entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers als schlüssig. Ebenfalls nicht gefolgt werden kann dem Beschwerdeführer in seiner Argumentation, dass das Gutachten widersprüchlich sei, indem der Gutachter zwei anderen Medizinern widerspreche. So wird in Bezug auf die Voraussetzung der Widerspruchsfreiheit des Gutachtens verlangt, dass dieses in sich widerspruchsfrei ist. Dies schliesst jedoch keineswegs aus, dass der Gutachter eine andere medizinische Ansicht vertritt als ein anderer Arzt: