Einerseits könnte er eine 6-mo- natige Cannabistotalabstinenz einhalten, um anschliessend die Fahreignung erneut begutachten zu lassen. Andererseits hätte er die Möglichkeit, durch eine gutachterliche Beurteilung einer dermatologischen Universitätsklinik, welche sich zu den im verkehrsmedizinischen Gutachten aufgeworfenen Fragen in Bezug auf die aktuelle Behandlung mit Sativex äussert, zu belegen, dass er auf eine weitere Behandlung mit einem THC-haltigen Präparat angewiesen ist. Hernach könnte die Fahreignung anhand der Akten erneut gutachterlich geprüft werden.