Hand, hat er doch über einen Zeitraum von über zehn Jahren in grossen Mengen Cannabis konsumiert und während dieser Zeit auch am Strassenverkehr teilgenommen. Auch wenn der verkehrsmedizinische Gutachter nicht explizit eine Sucht diagnostiziert hat, zeigt sich aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführer, dass er nicht fähig ist, den (massiven) Cannabiskonsum vom Strassenverkehr zu trennen. Es besteht bei ihm die erhöhte Gefahr, dass er sich auch in Zukunft trotz des Konsums von Cannabis ans Steuer setzen wird.