Wie erwähnt, konnte der vom Beschwerdeführer dargelegte, massive Krankheitsausbruch, welcher zur (hausärztlichen) Verschreibung des Sativex geführt hatte, weder anhand der ärztlichen Berichte noch anhand der körperlichen Untersuchung anlässlich der Begutachtung vom 25. August 2023 bestätigt werden. Sodann ist fraglich, weshalb sich der Beschwerdeführer in den letzten rund 5-6 Jahren wiederholt wegen seiner Akne inversa in ärztlicher Behandlung befand, habe ihm der cannabishaltige Honig gemäss eigenen Aussagen doch gut gegen die Akne inversa geholfen und geht er weiterhin davon aus, dass ihm ein cannabishaltiges Präparat am besten gegen die Akne inversa helfen würde.