noch nicht vollumfänglich ausgeschöpft worden seien. Wie erwähnt, konnte der vom Beschwerdeführer dargelegte, massive Krankheitsausbruch, welcher zur (hausärztlichen) Verschreibung des Sativex geführt hatte, weder anhand der ärztlichen Berichte noch anhand der körperlichen Untersuchung anlässlich der Begutachtung vom 25. August 2023 bestätigt werden.