Im Zeitpunkt der polizeilichen Kontrolle am 1. August 2022 ist sodann anhand der Aktenlage von einem missbräuchlichen Cannabiskonsum in äusserst grosser Menge auszugehen, zumal der Beschwerdeführer gemäss eigenen Aussagen seit dem Jahr 2009 einen cannabishaltigen Honig zwecks Eigenbehandlung von Spasmen im Bereich des Gesichts und der Akne inversa einnahm. Dass der Beschwerdeführer angesichts des mittels Blutprobe vom 1. August 2022 festgestellten, sehr hohen THC-Werts von 15 µg/L nicht gewusst haben will, dass der Honig Cannabis enthielt, erscheint nur schwer nachvollziehbar.