Dass dem Beschwerdeführer ein chronisch übermässiger Cannabiskonsum attestiert wird, ist insbesondere angesichts der vorhandenen Analysebefunde (hoher THC-Carbonsäurewert) ohne Weiteres nachvollziehbar. Im Zeitpunkt der polizeilichen Kontrolle am 1. August 2022 ist sodann anhand der Aktenlage von einem missbräuchlichen Cannabiskonsum in äusserst grosser Menge auszugehen, zumal der Beschwerdeführer gemäss eigenen Aussagen seit dem Jahr 2009 einen cannabishaltigen Honig zwecks Eigenbehandlung von Spasmen im Bereich des Gesichts und der Akne inversa einnahm.