bekannt sei. Beim zuvor eingenommenen Honig handle es sich nicht um eine in der Schweiz als medizinisches Präparat anerkannte Substanz. Dessen Einnahme könne daher nachträglich nicht als medizinische Therapie taxiert werden. Es müsse dabei auch berücksichtigt werden, dass dieses Präparat wahrscheinlich eine hohe THC-Konzentration beinhalte, weshalb beim Beschwerdeführer die Blutprobe zum Zeitpunkt der Anhaltung einen sehr hohen THC-Wert von 15 µg/L (Vertrauensbereich 10-20 µg/L) nachgewiesen worden sei. Auch die Tatsache, dass der Beschwerdeführer bei einer so hohen THC-Konzentration keine Auffälligkeiten aufgewiesen habe, spreche eindeutig für eine Toleranzentwicklung.