4.4. Das 19-seitige verkehrsmedizinische Gutachten des IFPP basiert auf den Administrativakten des Strassenverkehrsamts, der Anamnese und den Befunden der verkehrsmedizinischen Untersuchung vom 25. August 2023, den Ergebnissen der Laboruntersuchungen (pharmakologisch-toxikologi- scher Untersuchungsbericht der Universität U._____, Institut für Rechtsmedizin, vom 31. August 2023 und Gutachten über die Untersuchung von Haaren auf Drogen und andere Medikamentenwirkstoffe des FTC V._____, vom 20. Oktober 2023) sowie Fremdauskünften dreier Ärzte des Beschwerdeführers. Namentlich holte der Gutachter einen Arztbericht des Universitätsspitals S._____, Dermatologie, vom 29. September 2022 ein.