Zudem sei auch die Genauigkeit des Gutachtens nicht gewährleistet, da der Gutachter seiner persönlichen Meinung nach eine Therapie mit THC offiziell nicht anerkennen möchte, dabei aber den Fachärzten widerspreche. Indem sodann eine Neubeurteilung aufgrund der Aktenlage in Aussicht gestellt worden sei, anerkenne die Behörde selbst, dass das Gutachten nicht abschliessend und stimmig sein könne.