Die Anordnung eines vorsorglichen Sicherungsentzugs sowie einer verkehrsmedizinischen Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung wurde durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) mit Entscheid vom 9. März 2023 bestätigt; dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.