2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'800.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten