3. Auf die dagegen verspätet erhobene Beschwerde trat das Verwaltungsgericht nicht ein (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2023.42 vom 15. März 2023). Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 1C_210/2023 vom 5. Dezember 2023 ab. B. 1. Mit Schreiben vom 7. November 2024 kündigte der Gemeinderat Q._____ gegenüber der neuen Eigentümerin der streitbetroffenen Liegenschaft (B._____ AG, S._____) die polizeiliche Räumung und Versiegelung des Gebäudes R-Weg am Mittwoch, 4. Dezember 2024, 14.00 Uhr, an. 2. Ebenfalls am 7. November 2024 informierte der Gemeinderat Q._____ die gemeldeten Mieterinnen und Mieter der Liegenschaft R-Weg: