Die zwei streitigen Schwellen hätten über Jahre hinweg nach hinten gekippt im Erdreich gelegen und seien mit Gras überwachsen worden, was das Erscheinungsbild (gemäss Fotos auf S. 3 und 4 der Beschwerdeantwort) belege. Nur deswegen seien diese Schwellen auf den von den Beschwerdeführern eingereichten Bildaufnahmen nicht sichtbar gewesen. Die Befestigung der Schwellen mit einem Stahlbundhaken sei nicht etwa laienhaft, sondern fachmännisch ausgeführt worden.