für eine korrekte Sicherungsmauer zu wenig stabiler Boden zur Verfügung gestanden habe, habe sich das Bauunternehmen entschieden, die Hangsicherung aus statischen Gründen zurückzuversetzen (auf die Parzelle Nr. aaa). Die für die Hangsicherung eingesetzten Eichenschwellen hätten eine Gesamtlänge von 2,5 m aufgewiesen und seien tiefer als die Frostgrenze, im Ausmass von 0,8 m, im Boden einbetoniert worden, was eine Höhe der vertikalen Stützelemente von noch 1,7 m ergeben habe. Dies sei der Grund gewesen, weshalb die beiden hintersten horizontalen Eichenschwellen (in der Nordostecke) ursprünglich ohne zusätzliche Befestigung auf die restlichen Schwellen aufgelegt worden seien.