Ob diese "Neuplatzierung" hier zu einer Höhenveränderung der Stützwand geführt habe, lasse sich mangels verlässlicher Angaben zur ursprünglichen Höhe der Stützwand nicht mehr abschliessend feststellen. Der Gemeinderat gehe davon aus, dass die Schwellen nie Bestandteil der Hangsicherung gebildet, sondern als Gartengestaltungselemente gedient hätten.