2. Privatrechtliche Angelegenheiten sind auf dem Rechtsweg des Privatrechts zu bestreiten. B. 1. Dagegen erhoben A._____ und B._____ am 24. Juli 2023 Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, worin sie verlangten, dass die Rechtsmittelinstanz für den Rückbau der widerrechtlich (ohne Baubewilligung) erstellten und nicht mehr erlaubten Bauten (Sondermüll) besorgt sein solle. -3- 2. Das BVU, Rechtsabteilung, entschied am 17. Oktober 2024, unter Berücksichtigung einer vom Gemeinderat begangenen Gehörsverletzung bei der Kostenverlegung: