Jedenfalls behauptet er dergleichen nicht. Weil dieses Mal eine andere Tierkategorie (A7) vom selben Mangel betroffen war (vgl. Beschwerdeantwort, S. 11), fiel der Kürzungsbetrag mit Fr. 165.90 (resultierend aus der Multiplikation des BTS-Beitrags der betreffenden Tierkategorie mit dem Faktor 1 [110 Punkte – 10 Punkte Toleranz / 100]) geringer aus. Mangels substanziierter Bestreitung ist auf die Richtigkeit der vorinstanzlichen Berechnungen und der sich daraus ergebenden Kürzungsbeträge von insgesamt Fr. 835.45 (Fr. 669.55 plus Fr. 165.90) abzustellen. Allfällige Fehler, die sich zugunsten des Beschwerdeführers mindernd auf die Kürzungen ausgewirkt haben, sind dabei unbeachtlich.