Bei der Kontrolle vom 27. Juli 2023 war mindestens ein (Fress- und) Tränkbecken laut Inspektionsbericht der bio.inspecta AG (Vorakten, act. 58) immer noch nicht über befestigtem (inkl. perforiertem) Boden montiert. Die Richtigkeit der Angaben in diesem Bericht gilt dabei als anerkannt, weil ihn der Beschwerdeführer unterzeichnet und innert Frist keine Gegendarstellung eingereicht hat. Jedenfalls behauptet er dergleichen nicht.