Mit dem Faktor 1,4 (140 Punkte / 100) multipliziert beläuft sich der Kürzungsbetrag daher auf die verfügten Fr. 669.95. Dass der eine Tierschutzkontrolle durchführende Veterinärdienst nicht den Auftrag hatte, die Einhaltung der BTS-Vor- schriften zu kontrollieren, ändert nach zutreffender Einschätzung der Vorinstanz (Beschwerdeantwort, S. 9 f.) nichts daran, dass die Vorinstanz die gemeldeten Tierschutzwidrigkeiten auch unter dem Aspekt der Erfüllung der Voraussetzungen für die Tierwohlbeiträge prüfen und beurteilen durfte - 24 -