DZV mit 110 Punkten zu ahnden. Zusammengerechnet resultieren aus den erwähnten beiden Mängeln 150 Punkte bzw. 140 Punkte nach Abzug von 10 Punkten Toleranz, die nach Anhang 8, Ziff. 2.9.1 DZV durch 100 zu dividieren und mit den BTS-Beiträgen der betreffenden Tierkategorie (A3) zu multiplizieren sind. Der BTS-Beitrag für die fragliche Tierkategorie muss demnach gerundet Fr. 478.50 betragen haben, was vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird. Mit dem Faktor 1,4 (140 Punkte / 100) multipliziert beläuft sich der Kürzungsbetrag daher auf die verfügten Fr. 669.95.