aufgenommenen Fotos, die Tränkbecken im eingestreuten Stallbereich zeigen (Vorakten, act. 6, 18, 22–26 und 28). Die Akten bis und mit 9. Februar 2024 wurden dem Beschwerdeführer bereits im vorinstanzlichen Verfahren elektronisch zugestellt (vgl. Vorakten, act. 139–141), ohne dass dieser in der Stellungnahme per Mail vom 29. April 2024 (Vorakten, act. 143) deren Unvollständigkeit gerügt hätte.