Diese lassen sich ohne weiteres – auch ohne Angabe des jeweiligen Kontrolldatums im angefochtenen Entscheid – mit bei den Tierschutzkontrollen vom 21. Februar 2023 und 27. Juli 2023 festgestellten Mängeln (der Vernässung der Liegefläche und der am falschen Ort montierten Tränkbecken) in Verbindung bringen. Weitere Details dazu ergeben sich aus den sich bei den Akten befindlichen Kontrollrapporten zu den Kontrollen vom 21. Februar 2023 (Vorakten, act. 1) und 27. Juli 2023 (Vorakten, act. 58 f.), einem zum ersteren Kontrollrapport gehörigen Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes (Vorakten, act.