Die abgebildete Stalleinrichtung hinterlässt generell einen eher maroden Eindruck, wofür kaum ein einzelnes, von einem Tag auf den anderen auftretendes Ereignis ursächlich gewesen sein kann. Entsprechend ist nicht anzunehmen, dass der Beschwerdeführer einen kurzfristig aufgetretenen Mangel lediglich nicht rechtzeitig vor der Kontrolle beseitigen konnte.