1 und 2 DZV), ist jedoch darauf abzustellen, dass alle Tiere mit Zugang zum betreffenden Stallgebäude mit den angeführten baulichen Mängeln davon betroffen waren und sich hätten verletzen können. Nach nicht substanziiert bestrittener Darstellung im Inspektionsbericht waren im fraglichen Stall 20 Milchkühe untergebracht respektive bestand ein entsprechendes Platzangebot. Auch die Richtigkeit dieser Angaben hat der Beschwerdeführer mit seiner Unterschrift unter den Inspektionsbericht und mangels Gegendarstellung innert dafür angesetzter Frist anerkannt.