5.2.6. Bei der Kontrolle durch die bio.inspecta AG vom 27. Juli 2023 wurden gemäss Inspektionsbericht (Vorakten, act. 58 f.) einmal mehr verschmutzte Lämmer festgestellt und auch fotografisch dokumentiert (vgl. Vorakten, act. 60 f.). Für diesen (nun schon dritten) Wiederholungsfall innerhalb des massgeblichen Zeitraums nach Anhang 8, Ziff. 1.2 DZV durfte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer in Anwendung von Anfang 8, Ziff. 2.3.1 Satz 1 und lit. a DZV den Mindestbetrag von Fr. 400.00 von seinen Direktzahlungen für das Jahr 2023 abziehen.