Ebenso wenig besteht ein Korrekturbedarf hinsichtlich des Abzugs des Mindestbetrags von Fr. 400.00 im Wiederholungsfall für die bei der Kontrolle vom 29. März 2023 festgestellten verschmutzten Tiere. Verschmutzte Tiere der Schafgattung wurden wiederum schon bei der Beurteilung der Direktzahlungen an den Beschwerdeführer für das Beitragsjahr 2022 bemängelt und führten zu Kürzungen der Direktzahlungen (Vorakten, act. 130), und zwar nicht das erste Mal, wie die Verfügung der Abteilung Landwirtschaft vom 16. März 2022 betreffend Kürzung der Direktzahlungen an den Beschwerdeführer für das Beitragsjahr 2021 (Vorakten, act. 121–126) zeigt - 20 -