Schliesslich räumt der Beschwerdeführer mit seinen Ausführungen in der Beschwerde (Ziff. 24), wonach er die (betroffenen) Tiere bewusst im Stall belassen habe, um sie zu pflegen (was aber durch die Videos widerlegt wird, denn die humpelnden Tiere wurden auf Weiden angetroffen), zumindest indirekt ein, dass mit den Tieren etwas nicht stimmte und sie der Pflege bedurften. Tierärztlich untersucht und behandelt wurden die Gebrechen offenbar nicht. - 19 -