Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer gemäss Kontrollrapport und einer handschriftlichen Anmerkung im Kontrollbericht noch vor Ort zum Vorwurf der lahmenden Tiere Stellung genommen und dabei ausgeführt haben soll, dass die hinkenden Tiere weniger als 1,5% seines Gesamtbestands ausgemacht hätten und das Hinken nicht auf eine vernachlässigte Klauenpflege zurückzuführen sei. Diese Aussagen werden vom Beschwerdeführer nicht substanziiert dementiert. Schliesslich räumt der Beschwerdeführer mit seinen Ausführungen in der Beschwerde (Ziff.