36) und im dazugehörigen Kontrollbericht (Vorakten, act. 38), sondern wird auch durch bei der Kontrolle angefertigtes Bildmaterial widerlegt, das sich nicht als blosse subjektive Wahrnehmung abqualifizieren lässt. Die Videos 20 und 22–24 zeigen stark humpelnde Lämmer, die Videos 10, 13, 15, 16, 19, 21 und 25 humpelnde (unterschiedlich farbige) Auen und auf dem Video 26 grast eine Aue mit eingeknickten Vorderbeinen, was ebenfalls auf Lahmheit oder eine anderweitige Beeinträchtigung des Gehapparats schliessen lässt.