Die Bestreitung dessen, dass bei der Tierschutzkontrolle vom 29. März 2023 mehrere Lämmer und Auen lahmten, widerspricht nicht nur den sehr detaillierten Angaben im Kontrollrapport (Vorakten, act. 36) und im dazugehörigen Kontrollbericht (Vorakten, act. 38), sondern wird auch durch bei der Kontrolle angefertigtes Bildmaterial widerlegt, das sich nicht als blosse subjektive Wahrnehmung abqualifizieren lässt.