139–141). Weshalb ausgerechnet dieser Rapport in den zugänglich gemachten Akten (samt dazugehörigem Aktenverzeichnis) gefehlt haben soll, während die Videos zur Kontrolle vom 29. März 2023 gemäss Dateienliste in der Mail vom 9. Februar 2024 (Vorakten, act. 139) offengelegt wurden, ist nicht ersichtlich. Es ist auch anzunehmen, dass das Fehlen dieses Rapports vom Beschwerdeführer bemängelt worden wäre, vor allem dann, wenn er der Ansicht wäre, dass die darin beanstandeten Mängel im Rahmen der Ankündigung der Kürzung der Direktzahlungen für das Jahr 2023 mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 (Vorakten, act. 97–101) nicht hinreichend bestimmt wiedergegeben wurden.