5.2.5. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers befindet sich der Rapport der Tierschutzkontrolle vom 29. März 2023 (Vorakten, act. 36 f.) spätestens seit der Aktenvorlage der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht bei den vorinstanzlichen Akten, ohne dass der Beschwerdeführer in der Replik zu den darin festgehaltenen Mängeln konkret Stellung genommen - 18 -