Art. 2 Abs. 2 der Verordnung des WBF (Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) über die Hygiene der Primärproduktion vom 23. November 2005 (VHyPrP; SR 916.020.1) schreibt sogar explizit vor, dass Nutztiere sauber sein müssen, was die auf den obgenannten Fotos abgebildeten Tiere definitiv nicht waren. Demnach ist die Kürzung von den Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2023 in Höhe von Fr. 200.00 auch in diesem Punkt nicht zu korrigieren.