5.2.4. Die bei der Tierschutzkontrolle vom 21. Februar 2023 festgestellten verschmutzten fünf Rinder werden darin mit den Ohrmarkennummern (1763, 2970, 2974, 2978 und 2979) angegeben, also genau identifiziert. Die bei der Kontrolle aufgenommenen Fotos (Vorakten, act. 5, 8–11, 13, 14, 18, 19, 22, 23, 26–30) und Videos (V03–09) zeigen mehrere verschmutzte Rinder, wovon mindestens fünf an der Zahl. Die Darstellung des Veterinärdienstes ist daher belegt. Daran ändern auch die Strafverfahren nichts, die eingestellt wurden oder mit einem Freispruch des Beschwerdeführers (mangels Beweisen) endeten.